- verklausulieren
- ver|klau|su|lie|ren 〈V. tr.; hat〉 oV verklauseln1. durch Klauseln, Vorbehalte einschränken2. 〈fig.; umg.〉 in schwierigem Satzbau darstellen, verwickelt, schwierig formulieren● eine verklausulierte Erklärung
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ver|klau|su|lie|ren <sw. V.; hat:1. mit (zahlreichen) Klauseln, Vorbehalten, einschränkenden od. erweiternden Bestimmungen o. Ä. versehen:einen Vertrag v.2. verwickelt u. daher nur schwer verständlich formulieren, ausdrücken:er versuchte das Eingeständnis seiner Schuld geschickt zu v.;sich verklausuliert ausdrücken.* * *
ver|klau|su|lie|ren <sw. V.; hat: 1. mit (zahlreichen) Klauseln, Vorbehalten, einschränkenden od. erweiternden Bestimmungen o. Ä. versehen: einen Vertrag v. 2. verwickelt u. daher nur schwer verständlich formulieren, ausdrücken: er versuchte das Eingeständnis seiner Schuld geschickt zu v.; sich verklausuliert ausdrücken; Bölling verlas im Auftrag des Kabinetts vor der überfüllten Bundespressekonferenz folgende stark verklausulierte Erklärung ... (Welt 2. 2. 1978, 1); Im Fernsehen und in den Tageszeitungen erließ die Polizeiführung ein schonend verklausuliertes Fahndungsersuchen nach Lord Lucan (Prodöhl, Tod 264).
Universal-Lexikon. 2012.